AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Schwimmschule Derer „H-2-O-Sports“
Gegenstand des Vertrages mit der Schwimmschule ist die Erteilung eines Kinderschwimmkurses (§ 611 BGB), von Schwimmkursen für Erwachsene sowie Aquafitness-Trainings.
Alle Übungen innerhalb der Kursgestaltung sind freiwillig.
Die Eltern teilnehmender Kinder bestätigen mit der Anmeldung, dass ihr/e Kind/er keine schwerwiegenden Krankheiten hat/haben. Dies gilt in demselben Sinn auch für teilnehmende Erwachsene selbst.
Bitte sprechen Sie gegebenenfalls im Vorfeld mit dem Kinderarzt/Ihrem Hausarzt über die bedenkenlose Teilnahme Ihres Kindes/der eigenen Person am Kurs und teilen der Schwimmschulleitung kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen unbedingt vor Kursantritt mit. Ohne entsprechende Vorkenntnis kann die Schwimmschule für entstehende Folgeschäden nicht in Anspruch genommen werden.
Die Haftung der Schwimmschule und ihrer Kursleiter bei Kinderschwimmkursen beginnt mit Übernahme der Kursteilnehmer am Beckenrand zum Anfang einer Kurseinheit. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Der Kursort darf ohne Kursleitung nicht benutzt werden. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen, insbesondere im Bereich der Umkleiden und Zugänge zum Bad, die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Eltern haften für ihre Kinder.
Für Verluste oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld haftet der Veranstalter nicht.
Aus hygienischen Gründen und um die Wasserqualität nicht zu gefährden, ist es für die Teilnehmer verpflichtend, vor jedem Kursbeginn zu duschen und normale Badekleidung zu tragen. Von Badeshorts bitten wir abzusehen. In den von uns angemieteten Einrichtungen (Hallenbad Weil der Stadt; Hallenbad Althengstett; Freibad Bad Teinach) ist das Tragen von geeigneter Badebekleidung grundsätzlich Voraussetzung.
Die Dauer der Unterrichtsstunden beträgt folgende Regelungen:
– Kinder-Schwimmkurse: In der Regel 30 Minuten (reine Wasser-/Kurszeit), kann aber abweichen. Bindend sind die individuellen Informationen des jeweiligen Angebotes (Vertrags)
– Aquafitness: 45 Minuten
Anmeldungen per Telefon oder E-Mail, als auch über den Kursleiter, sowie Buchungen über die Homepage der Schwimmschule Derer (H-2-O-Sports) sind verbindlich. Wird ein Kurs trotz Anmeldung nicht wahrgenommen, so wird eine Verwaltungspauschale von 15,– Euro berechnet. § 626 BGB bleibt unberührt. Dies gilt gleichermaßen, sollte eine verbindliche Kursbuchung innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen vor dem ersten Kurstermin storniert werden.
Personenbezogene Daten einschließlich Haus- und E-Mail-Adressen werden ausschließlich zur Abwicklung der Kursorganisation verwendet und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.
Die Dauer eines Einzelkurses, sowie die Termine der einzelnen Kursstunden werden in der Anmeldebestätigung genannt. Eine Anrechnung oder Rückerstattung von Kursgebühren für nicht wahrgenommene Kursstunden nicht möglich.
Die Kursgebühr für Einzelkurse ist 7 Tage vor Kursbeginn auf die mit der Anmeldebestätigung genannte Bankverbindung zu überweisen. Ein Kursplatz gilt nur bei rechtzeitigem Eingang der Kursgebühr als verbindlich reserviert.
Für Kursstunden, die seitens der Schwimmschule abgesagt werden müssen, wird ein Nachholtermin angeboten. Sollte dies der Schwimmschule organisatorisch nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Minderung der Kursgebühr, entsprechend der Anzahl der Termine.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung eines Kurses bei der Schwimmschule Derer (H-2-O-Sports). Für Stunden oder auch Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen oder einen Ausweichtermin anzusetzen.
Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes.
Stand: Oktober 2024